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dhv Agility DM
Terminverlegung:
auf das 2. Wochenende des Monats September
Qualifikation: 3
mal Platz 1 bis 3 mit V unter 3 verschiedenen dvh-A-LR, der Sieger des
Vorjahres darf seinen Titel verteidigen, sofern er an 3 Veranstaltungen
seines entsendenden Verbandes teilgenommen hat.
Meldeschluss: 01.
August des Jahres
Änderungen für den Veranstalter bitte der neuen Ordnung entnehmen.
Sabine Propp, OfA / dhv
Quelle: Hundesport
August 4/2004 22. Jahrgang
DVG-Zulassungsbestimmungen zur dhv-DM Agility 2005 (nur für
DVG-Starter)
Es werden nur Starter aus der DVG-Bundessiegerprüfung gemeldet, die
gleichzeitig die nachstehenden dhv-Bedingungen erfüllen:
Teilnehmen kann jede/r Hundeführer/in, der/die über einen dhv-MV eine
Mitgliedschaft hat und im Besitz einer gültigen Agility-Leistungsurkunde
ist, sofern er/sie nach Abschluss der Vorjahres-dhv-Agility-DM bis zum
Meldeschluss der Folge-Agility DM über drei platzierte Ergebnisse (Platz
1 bis 3 und Wertnote „V“) unter drei verschiedenen dhv-A-LR in dhv
termingeschützten Veranstaltungen erbringt.
In allen drei Veranstaltungen muss dasselbe Team (Hundeführer/Hund) die
Leistungen erbracht haben.
Das Team „Deutscher Meister“ (Kombiwertung) des Vorjahres in jeder
Kategorie (L, M, S) hat in der Deutschen Meisterschaft des Folgejahres
eine Startberechtigung, um den Titel zu verteidigen, sofern es im
betreffenden Sportjahr (beginnend nach der Vorjahres-DM bis zum
Meldeschluss der DM) in drei termingeschützten Veranstaltungen des
entsendenden Verbandes mit der Verbands-LU gestartet ist. Diese drei
Teams werden nicht aus dem Gesamtkontingent der Starter eines dhv-MV
gezogen, sondern erhalten über das Kontingent hinaus zusätzliche
Startplätze.
Meldungen zur dhv-DM Agility haben über die dhv-Mitgliedsverbände dem
dhv-OfA mit dem Poststempel 01. August des laufenden Jahres vorgelegt zu
werden. Ist der 01. August ein Sonn- und/oder Feiertag, so gilt als
Meldeschluss der darauffolgende Werktag (Poststempel).
Dies sind die vom dhv für alle dhv-Mitgliedsverbände vorgegebenen
Bedingungen.
Wenn Sie sich den Meldeschluss zur
DVG-BSP und den zur dhv-DM anschauen, sehen Sie, dass der des DVG um
eine Woche vorverlegt wurde, in Relation zur BSP-Ordnung. Dies ist
zwingend erforderlich, da der Meldeschluss für den dhv auf den 1. August
festgelegt wurde. Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass der dhv
festgelegt hat, nur Starter aus der dhv-DM zur VDH-DM zu entsenden.
(Quelle: DVG-Lünen)
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